Bei der VHV ist eine frische Maklervollmacht bereits veraltet
Seit einigen Monaten häufen sich in der ‚vt‘-Redaktion die Beschwerden von Versicherungsmaklern über Versicherer, die unbefristete Vollmachten mit dem Hinweis zurückweisen, diese seien nicht aktuell, es werde eine aktuelle Vollmacht benötigt. Aktuell schießen die VHV Versicherungen den Vogel ab und erklären eine noch nicht einmal ein Jahr alte Vollmacht für nicht mehr ausreichend aktuell.
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