Weiterbildungspflicht: Das sollten Vermittler wissen
Frau Dr. Höhn, das Interesse am Thema Weiterbildung in der Branche scheint so hoch wie nie. Erfüllt die IDD und die Pflicht zur Weiterbildung damit ihren Zweck? Der Zweck, Weiterbildung gesetzlich vorzuschreiben, kommt aus dem Gedanken des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass vertrieblich Tätige unserer Branche ihre Fach- und personale Kompetenz mit einem Mindestmaß an Umfang – 15 Stunden im Jahr – aufrechterhalten.
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