Kfz-Versicherung: So viel teurer kommt der beliebige Fahrerkreis
Gerade, wenn die Kinder ihren Führerschein machen, stellt sich für Versicherte die Frage, wer eigentlich das Familienauto mitnutzen darf. Grundsätzlich sind dies nur Personen, die der Halter als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag aufnehmen hat lassen. Die Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, zum Beispiel der Ehepartner oder das erwachsene Kind. Außerdem ist es auch möglich, einen größeren Kreis als Nutzer des Pkws zu benennen, zum Beispiel alle „Personen über 23 Jahre“.
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