Weiterbildungspflicht: Die Uhr tickt!
Seit Februar dieses Jahres gelten die neuen Anforderungen der IDD an die laufende Weiterbildung im Versicherungsvertrieb. Was Vermittler wissen müssen: Bereits in diesem Jahr müssen vertrieblich Tätige volle 15 Zeitstunden Weiterbildung gemäß IDD absolvieren und nachweisen.
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