Funktionelle Invaliditätsversicherung - Haftungsfalle Kündigungsrecht?
Funktionelle Invaliditätsversicherungen werden als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beworben. Dass sie für den Schutz der Arbeitskraft eher ungeeignet sind, zeigt das Beispiel der Axa KombiRente: Weil sich der Versicherer verrechnet hat, setzt er nun rund 17.500 Kundinnen vor die Tür, wenn sie nicht in einen ungünstigeren Vertrag wechseln. Wohl völlig zu recht, denn nach dem Vorbild der Unfallversicherung kalkuliert, kann der Versicherer die Verträge einseitig aufkündigen. Für ... weiterlesen
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