Das steckt hinter der Nachtzeitklausel
Wird das geliebte Fahrrad geklaut, ist das bereits Ärgernis genug. Umso schlimmer, wenn dann nicht einmal die Hausratversicherung greift. Denn: Wenn Langfinger das Fahrrad nachts stehlen, besteht bei einigen Hausratversicherungen kein Schutz.
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