Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien

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Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien

Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien © Pixabay

Ab dem 1. August 2018 benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Diese neue Regelung ist Teil des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler, das im Juni 2017 verabschiedet wurde.

Weiterlesen auf: IVV immobilien vermieten & verwalten
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