Pflichtversicherung für Verwalter von Wohnimmobilien
Ab dem 1. August 2018 benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Diese neue Regelung ist Teil des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler, das im Juni 2017 verabschiedet wurde.
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