Neue Schlichtungsstelle für Vermittler überschneidet sich mit Versicherungsombudsmann
Eine Schlichtungsstelle für Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung soll freien Finanzberatern der Bereiche §§ 34c bis 34i GewO und deren Kunden künftig zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung stehen. Der Versicherungsombudsmann sieht Überschneidungen zur eigenen Arbeit.
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