Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann es allein nicht richten
Es reicht nicht aus, dass sich Arbeitnehmer auf die arbeitgeberfinanzierte bAV ihres Unternehmens verlassen. Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4% und 4,8% des letzten Grundgehalts. Das Absenken der gesetzlichen Rente kann so nicht allein von der arbeitgeberfinanzierten bAV kompensiert werden. Das ist ein Ergebnis des „Deutschen bAV-Index 2018“ von Willis Towers Watson, für das 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert wurden.
Weiterlesen auf: AssCompact