Das sind die häufigsten Ablehnungsgründe vonseiten der D&O-Versicherer
Die D&O-Versicherung hat seit ihrer Einführung gegen Ende der Achtzigerjahre eine beachtliche Entwicklung im Umfang der Versicherungsbedingungen erlebt. War anfangs nicht einmal der Schadensersatzanspruch des Unternehmens gegen den eigenen Manager versichert, so bieten heute hochwertige Versicherungsbedingungen Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten oder Beiräten bereits vorsorgliche Rechtsberatung schon bei der bloßen Androhung eines Schadensersatzanspruchs, egal ob diese vom eigenen Unternehmen oder von Dritten kommt.
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