Helvetia will bei registrierten Versicherungsmaklern Erlaubnis-Vorgaben prüfen
Die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Deutschland verpflichtet Versicherungsmakler zu Regeln, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und missachtet obendrein die Rechtsstellung des Versicherungsmaklers. Das lässt sich dem von Vertriebsvorstand Jürgen Horstmann unterschriebenen Schreiben zur „Umsetzung der IDD in das deutsche Recht“ entnehmen.
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