Versicherer sind keine Aufsichtsbehörden der Makler
Versicherer dürfen mit Vermittlern im Sinne von § 34d Abs. 1 GewO nur zusammenarbeiten, wenn diese im Besitz einer Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde sind. So steht es im aktuellen Entwurf zum BaFin-Rundschreiben „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“, zu dem Branchenteilnehmer bis Ende vergangener Woche Stellung beziehen konnten.
Weiterlesen auf: AssCompact