Haftpflichtversicherung: Rabattklausel hilft bei Unfall mit …

Haftpflichtversicherung: Rabattklausel hilft bei Unfall mit geliehenem Auto

Haftpflichtversicherung: Rabattklausel hilft bei Unfall mit geliehenem Auto © Pixabay

Eine Privathaft­pflicht­versicherung springt ein, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen verursacht oder eine Person so schwer verletzt, dass diese ihr Leben lang geschädigt ist. Doch auch nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto zahlen manche Privathaft­pflicht­versicherer einen Ausgleich fürs Rück­stufen.

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