Axa akzeptiert Vertreter-Anträge ohne VN-Willen trotz vorliegender Maklervollmacht
Bei der Axa Versicherung AG können Versicherungsvertreter, trotz vorliegender Vollmacht für einen Versicherungsmakler, ohne den Willen des Kunden Versicherungsverträge verlängern lassen. Einer transparenten Aufklärung des Missstandes verweigert sich der Versicherer: Ein Ehepaar aus dem Rheinland hatte seit mehreren Jahren, privat sowie für ihr Unternehmen, fünf Kfz-Verträge bei der Axa. Doch mit der Betreuung des Axa-Vertreters waren sie seit einiger Zeit nicht mehr zufrieden.
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