Sturmschäden: Versicherung haftet nicht bei morschen Bäumen
Erst bei Schäden ab Windstärke acht zahlt die Versicherung. Komplex wird es bei der Beteiligung Dritter.
Weiterlesen auf: Kölner Stadt-AnzeigerErst bei Schäden ab Windstärke acht zahlt die Versicherung. Komplex wird es bei der Beteiligung Dritter.
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