Fahrgemeinschaften: Mitfahrer sind versichert
Dazu gilt grundsätzlich, dass in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert. Darunter fallen auch mögliche Schmerzensgelder. Trifft den Fahrer der Fahrgemeinschaft die Schuld an dem Unfall, können ...
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