Nicht wenige Versicherungsmakler sind auch 34f- und 34i-Inhaber
Ob ein Versicherungsmakler neben dem § 34d auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f oder § 34i hat, sagt noch nicht viel darüber aus, wie viele Fonds oder Darlehen er tatsächlich vermittelt. Ein Abgleich ist dennoch interessant, und den hat der AfW-Verband in seinem aktuellen Vermittlerbarometer gemacht. Die Ergebnisse lassen sich dabei wiederum nicht genau an der Statistik der DIHK nachlesen, liefern aber eine Tendenz. Am 10. AfW-Vermittlerbarometer hatten sich 1.600 Vermittler beteiligt, 22% davon sind AfW-Mitglieder.
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