Wann verdeckte Ermittler erlaubt sind
Von Clara Bosch. Insbesondere in Fällen, bei denen es um hohe Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldforderungen gegen Versicherer geht, wie bspw. bei schweren Personen- oder auch Fahrzeugschäden, ist in der Praxis (zunehmend) zu beobachten, dass Versicherer sich verdeckt handelnder Detektive zur Feststellung des Versicherungsfalles oder auch des Umfangs ihrer Leistungspflicht bedienen. In diesen Situationen stellt sich neben [...]
Weiterlesen auf: Versicherungswirtschaft-heute