Rentner enttäuscht: Wechsel in gesetzliche Kasse nur selten möglich
Der 80-jährige Rentner Karl-Heinz S. schöpfte kürzlich noch einmal Hoffnung. Denn am 1. August trat eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, durch die der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zurück in eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtert werden sollte. Pro Kind werden Eltern nun drei Jahre als Vorversicherungszeit gutgeschrieben. Damit kann die sogenannte 9/10-Regel leichter erfüllt werden. Die Regel besagt, dass Erwerbstätige 90 Prozent der zweiten Hälfte ihres Berufslebens gesetzlich versichert gewesen sein müssen, um von der für Rentner preisgünstigeren GKV aufgenommen zu ...
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