Lösegeldversicherung: Bafin lockert Zügel
Der Betrieb von Lösegeldversicherung ist erst seit rund 20 Jahren und nur unter strengen Auflagen erlaubt. Unter anderem gilt ein Bündel-Verbot mit anderen Versicherungsverträgen und -arten. Hier hat die Aufsicht nun eine Ausnahmeregelung festgelegt. mehr ...
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