Betriebsrentenstärkungsgesetz erteilt klaren Auftrag an alle Vermittler
Seit einigen Wochen ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet; zum 1. Januar 2018 wird es in Kraft treten. Der Ausbau der staatlichen Förderung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiges Bekenntnis zur Betriebsrente. Gleichzeitig erteilt das Gesetz einen klaren Auftrag an alle Vermittler in der bAV-Beratung: Arbeitnehmer in Versorgung bringen und zwar jetzt. weiterlesen
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