Mit diesen bAV-Anbietern arbeiten die Makler am liebsten zusammen
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) wird neuer Schwung für das bAV- und bKV-Geschäft erwartet. Am 07.07.2017 entscheidet der Bundesrat nun, ob er dem Bundestagsbeschluss über das BRSG zustimmt. Wie die Experten beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung in der vergangenen Woche in Stuttgart erläuterten, könnten der weitgehend verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der höhere Freibetrag in der Grundsicherung und die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem in der bAV-Riester sogar eine Initialzündung für die bAV darstellen.
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