Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Kindererziehungszeiten, die in Österreich verbracht wurden, auch bei der deutschen Regelaltersrente berücksichtigt werden können.
Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte.
Kinder mit angeborenem Herzfehler zu betreuen, dass sie Sport treiben können, ist das Ziel der kinderherzen Stiftung Erlangen. Die uniVersa Versicherungsunternehmen unterstützen dies mit einer Spende über 4.000 Euro.
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Holger Koppius ist seit mehr als 36 Jahren in der Versicherungsbranche aktiv, hat mehrere …
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