DKV/Ergo droht Kunden: Vertragswidrige Einstellung der KTG-Leistungen
Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) hat einen Selbständigen in einen KTG-Tarif mit niedrigerer Prämie für Angestellte gesteckt, obwohl der Kunde bei Beantragung seine Selbständigkeit angegeben hat. Diesen Fehler stellt die DKV fest, als nach einem Schlaganfall des VN der Leistungsfall eintritt. Die Ergo-Tochter setzt den VN unter Druck und stellt die KTG-Auszahlung ohne Angabe von Rechtsgründen ein. Die Staatsanwaltschaft prüft bereits: Manfred Lenninghausen aus Burscheid ist seit 1994 Privatversicherter.
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