Neue Regeln für Restschuldversicherungen bleiben umstritten
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag im Rahmen des IDD-Beschlusses auch neue Regeln zum Vertrieb von Restschuldversicherungen verabschiedet. In Zukunft müssen Versicherungsnehmer nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern losgelöst von der Verkaufssituation zusätzlich eine Woche später erneut über ihr Widerrufsrecht belehrt werden.
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