Hebammen sind weitere vier Jahre geschützt
Für freiberufliche Hebammen ist der Haftpflichtversicherungsschutz bis zum 30. Juni 2021 gewährleistet. Ein sechs Versicherer umfassendes Konsortium hat dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Fortführungsangebot unterbreitet. Der Hebammen-, Verband (DHV) stimmt dem Vertrag zu, sieht aber das Grundproblem nicht gelöst.
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