Beratungsdokumentation verpennt - Droht Schadensersatz?
Ein Mann wollte seine private Krankenversicherung wechseln - der Wechsel wurde aber kostspieliger als gedacht. Daraufhin verklagte der Mann seine Maklerin. Das OLG Dresden hatte nun zu klären, welche Pflichten die Maklerin bei der Beratung hat und wann dem Mann Schadensersatz zustehen würde.
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