Wettbewerbszentrale beschäftigt sich auch mit Vermittlern
Vorsicht mit Superlativen: Mit dem „Besten“ oder „Billigsten“ darf nur werben, wer dies auch hat. Sonst droht eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale. Auch Versicherungsvermittler sind davon betroffen, wie der Jahresbericht 2016 zeigt. mehr ...
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