Serie: Schadensfall des Monats - April …

Anzeige
MMM München 2025

Serie: Schadensfall des Monats - April 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Sturm „Niklas“ und das Fax“

28.04.2017

Serie: Schadensfall des Monats - April 2017 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH: „Sturm „Niklas“ und das Fax“ © Hans John Versicherungsmakler GmbH

Rudolf Bauer

Erbringt die von einem Versicherungsmakler vermittelte Versicherung nicht die vom VN erhofften Leistungen, richtet sich der Unmut des VN häufig auch direkt gegen den Makler – selbst dann, wenn es eigentlich der Versicherer ist, der einen Fehler begangen hat.

A.    Haftungsebene
2009 beriet Makler M erstmals den Hotelier H zu dessen Geschäftsgebäude-Versicherungen. K plante gerade, ein zweites Hotel zu eröffnen, strebte hierfür allerdings zunächst eine möglichst preiswerte Versicherungslösung an. Auf Vermittlung von M kam schließlich ein Versicherungsvertrag mit der B-Versicherung zustande, der eine Feuer- und eine Leitungswasserversicherung beinhaltete.

Da das Geschäft des H florierte, bauten M und K ihre Geschäftsbeziehungen in den Folgejahren beständig aus. 2014 wurde schließlich eine Anpassung des mit der B-Versicherung abgeschlossenen Vertrages notwendig, weil H angebaut hatte und die Versicherungssumme erhöht werden musste. M nahm am 13.06.2014 einen entsprechenden Änderungsantrag auf. Telefonisch einigte man sich am Folgetag noch darauf, den Vertrag zusätzlich um das Sturm-/Hagelrisiko zu erweitern. M fertigte daraufhin ein Begleitschreiben zum Änderungsantrag an die B-Versicherung aus. Den ebenfalls erbetenen Einschluss der Sturm-/Hagelversicherung erwähnte er in einem Nebensatz. Schreiben und Änderungsantrag faxte M noch am gleichen Tag an die B-Versicherung und gab beides sodann in die Post. Die B-Versicherung erstellte am 25.06.2014 einen Nachtrag, der zwar die Anpassung der Versicherungssumme dokumentierte, nicht jedoch den Einschluss der Sturm-/Hagelversicherung. Der Nachtrag wurde direkt an H verschickt, eine Kopie erreichte das Büro des M am 29.06.2014. M war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Ein angestellter Mitarbeiter kontrollierte zwar den Nachtrag und glich auch die Versicherungssummen ab, übersah jedoch ebenfalls die von M beantragte Erweiterung um das Sturm-/Hagelrisiko.

2015 wurde das Hotel des H von Sturm „Niklas“ erheblich in Mitleidenschaft gezogen. H hatte einen Schaden von rund 17.000,- EUR zu beklagen, dessen Ausgleich er direkt von der B-Versicherung verlangte. Doch die B-Versicherung lehnte unter Hinweis darauf, dass der dortige Vertrag lediglich eine Feuer- und eine Leitungswasserversicherung beinhalte, eine Erstattung ab. H kontaktierte daraufhin M, der versprach, sich der Sache anzunehmen. Entsetzt musste M nach Rücksprache mit der B-Versicherung feststellen, dass der Einschluss des Sturm-/Hagelrisikos tatsächlich nicht dokumentiert worden war. Sein Hinweis auf das Schreiben vom 14.06.2014 fand keine Berücksichtigung. Die B-Versicherung bestritt, ein solches Schreiben erhalten zu haben. Den Nachtrag vom 25.06.2014 habe man aufgrund des Änderungsantrages vom 13.06.2014 erstellt, den man ausschließlich per Fax erhalten habe. Ein Begleitschreiben sei nicht beigefügt gewesen. H war erbost. Wenn die B-Versicherung seinen Schaden nicht ersetzen würde, dann müsse M für den Schaden gerade stehen. Schließlich hätte M es offensichtlich versäumt, den Nachtrag vom 25.06.2014 zu kontrollieren.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
11.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
12.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.03.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
13.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
blau direkt vergrößert Präsenz in Baden-Württemberg
06.03.2025

Weiteres Maklerhaus aus Baden-Württemberg, die Capitex GmbH aus Teningen, schließt sich der blau direkt-Gruppe …

Versicherungen
ELEMENT-Insolvenzverfahren eröffnet: Für Versicherungsfälle mit Haftpflicht- und Unfallrenten droht der GAU
06.03.2025

Am 1. März 2025 wurde das endgültige Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG eröffnet, …

Versicherungen
Ob Unfall, Hausrat, Privathaftpflicht etc. – InterRisk für ihre Kompositversicherungen prominent ausgezeichnet
05.03.2025

Die InterRisk Versicherungen, Sach- und Lebensversicherer der Vienna Insurance Group (VIG) in Deutschland, haben …