Riester-Wahnsinn - Kein Kindergeldanspruch, keine Kinderzulage
Wenn bei der Riester-Rente nach einer Scheidung das Kindergeld falsch zugeordnet wird, droht der Verlust der Zulagen. Nun wurden einem Medienbericht zufolge einer alleinerziehenden Mutter in Neuss mehr als 6.000 Euro Riester-Zulagen für ihre Kinder rückbelastet, weil lange Zeit statt sie der Ex-Mann kindergeldberechtigt war. Der Fall zeigt, dass die Riester-Rente gut gemeint, aber für den Bürger undurchdringlich ist. weiterlesen
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