GKV für Rentner nur nach genug Vorversicherungszeit
Versicherte sollten rechtzeitig vor dem Eintritt in die Rente über ihren Krankenversicherungsstatus Bescheid wissen. Denn nur wenn eine ausreichend lange Vorversicherungszeit festgestellt wird, sind Rentner mit gesetzlichem Rentenanspruch auch in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) versichert. Dies ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entnehmen.
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