Gegen Unfallflucht hilft nur die Vollkaskoversicherung

Gegen Unfallflucht hilft nur die Vollkaskoversicherung

Laut einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag des NDR ist hierzulande nahezu jeder zweite Autofahrer schon einmal Opfer einer Unfallflucht geworden. Konkret wurden 45 Prozent der befragten Autofahrer in einen Unfall verwickelt, bei dem sich der Verursacher gesetzeswidrig vom Unfallort entfernte. Daraus folgert der Sender, dass Fahrerflucht offenbar zum „Volkssport“ geworden sei. In der Untersuchung räumten außerdem 13 Prozent der Befragten ein, selbst schon mal einen Unfall verursacht zu haben und dann weggefahren zu sein. In fast allen norddeutschen Bundesländern stieg nach den Recherchen des Senders die Zahl der Fahrerfluchten zwischen 2010 und 2015 spürbar an. Aber auch im übrigen Bundesgebiet registriert die Polizei eine deutliche Zunahme der Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Nach den Zahlen der Ordnungshüter ist etwa in Berlin unterdessen bei rund 22 Prozent aller Verkehrsunfälle Fahrerflucht im Spiel, in Stuttgart beträgt die Quote knapp 24 Prozent, und in Düsseldorf machen sich nach Unfällen mit Blechschäden sogar zwei Drittel der Autofahrer aus dem Staub, wie die „Zeit“ berichtet. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich jedoch um eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann: Dafür drohen neben Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnis. Doch davon lassen sich offenbar immer weniger Unfallverursacher abschrecken. Wissenschaftler erklären die Bereitschaft, trotz der angedrohten Bestrafung vom Unfallort zu verschwinden, damit, dass es sich dabei um eine Stresssituation handele, in der viele Menschen nicht vernünftig reagieren. Manche Autofahrer machen sich aber auch aus dem Staub, weil sie um ihren Schadenfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung fürchten oder einfach glauben, nicht erwischt zu werden, stellt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern fest. Die Gründe für eine Unfallflucht sind den Geschädigten jedoch in aller Regel gleichgültig. Sie fragen sich vielmehr, wie sie zu ihrem Recht kommen und wer den ihnen zugefügten Schaden bezahlt? Zunächst sollte das Opfer einer Unfallflucht dieses Delikt und den daraus resultierenden Schaden sofort nach deren Feststellung der Polizei melden. Es kann zudem zur Identifizierung eines Unfallflüchtigen beitragen, sich am Tatort nach möglichen Zeugen umzusehen. Das sollte am besten zeitnah geschehen. Kann der flüchtige Verursacher eines Schadens dennoch nicht ermittelt werden, ist dies für das Opfer der Unfallflucht zunächst einmal unangenehm, weil der Betroffene erst einmal auf dem Schaden und den damit verbundenen Kosten sitzen bleibt. Denn die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen, und wenn der nicht bekannt ist… Etwas besser sind Unfallopfer mit einer Vollkaskoversicherung gestellt, denn die kann den Schaden am eigenen Fahrzeug übernehmen. Doch dafür wird der Versicherte dann beim Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft. Das trifft bei Unfallflucht auch dann zu, wenn der Verantwortliche gefasst wird, wie Anwälte betonen. Diese Mehrkosten muss das Unfallopfer anschließend bei dem Schadensverursacher einklagen. Eine Teilkaskoversicherung tritt für solche Unfallschäden grundsätzlich nicht ein. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel Fahrerflucht. Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut klein (103 kB) mittel (616 kB) groß (619 kB)

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