Warum in manchen Versicherungen eine Wartezeit besteht
(verpd) In den meisten Versicherungsarten gilt der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ist eine Wartezeit vereinbart, verschiebt sich der Versicherungsschutz für einzelne Risiken entsprechend dieser Zeit. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, also Situationen, in welchen der volle Versicherungsschutz für alle Risiken ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn besteht.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft