Seit 1.1.2017: Mehr betriebliche Altersversorgung möglich
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt auch der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abführen kann. Der Höchstbetrag steigt von 2.976 auf 3.048 Euro pro Jahr.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft