Heil- und Hilfsmittelgesetz - Private Krankenversicherungen sollen in Mutterschutz-Phase zahlen
Private Krankenversicherungen sollen verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes das vereinbarte Krankentagegeld als Kompensation des Verdienstausfalls zu zahlen.
Weiterlesen auf: FOCUS Online