Concordia: Besserstellungs-Garantie beschert Versicherungsmaklern Haftungsfalle
Die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. hat zum 01.10.2016 für Rechtsschutzprodukte eine von ihr so bezeichnete „Besserstellungs-Garantie“ eingeführt. Das hört sich gut an, lässt sich gut bewerben, kann Versicherungsmakler aber geradewegs in die Haftungsfalle führen. ‚versicherungstip’ deckt auf:
Weiterlesen auf: kapital-markt intern Verlag