Umdeckungen von Betriebsrenten führen zu hohen Einbußen
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) zwar mitnehmen. Wenn der neue Arbeitgeber aber Verträge mit einem anderen Versicherer hat, muss der Arbeitgeber einen neuen Vertrag unterschreiben. Dann drohen hohe Verluste.
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