Reine Beitragszusagen in der bAV
Der Referentenentwurf zum Betriebsrentengesetz lässt den Tarifpartnern die Möglichkeit, reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Dieses Sozialpartnermodell würde dann in Konkurrenz zu den bisherigen bAV-Gestaltungsmöglichkeiten stehen. Die Umsetzung des neuen Konzepts würde über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung geändert werden.
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