Abgesichert im Ausland arbeiten
(verpd) Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten müssen, sollten sich vorab informieren, in welchen Bereichen sie weiterhin eine gesetzliche oder private Absicherung genießen und wo nicht. Denn nur unter bestimmten Umständen bleibt man auch im Ausland durch die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie durch bestehende private Versicherungspolicen weiter geschützt.
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