Verbraucherinformation nimmt Form an: Mehr Transparenz für Riester und Rürup-Renten
Ab Januar 2017 muss bei Abschluss eines Vertrages zu jedem geförderten Vorsorgeprodukt ein Informationsblatt vorliegen, das dem Verbraucher einen Vergleich ermöglicht. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen bewertet die neutrale Stelle PIA (Produktinformationsstelle Altersvorsorge) dafür die Altersvorsorge-Angebote. Dr. Melissa Ruby, Geschäftsführerin der PIA, unterstreicht dabei das Selbstverständnis als unabhängige Institution zwischen Anbietern, Verbrauchern und dem Gesetzgeber: „Wir sehen uns als kritischen Beobachter und wissenschaftlichen Input-Geber.
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