FAQ Lebensversicherung rückabwickeln: Antworten auf Ihre Fragen
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zugelassen. Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Doch viele Versicherer blocken Widersprüche der Verbraucher weiterhin ab. Die Verbraucherzentralen (VZ) warnen vor dubiosen Dienstleistern, die jetzt ein gutes Geschäft wittern. Ein VZ-Online-Rechner hilft Kunden einzuschätzen, ob die Rückabwicklung sich für sie lohnt. Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie hier.
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