FAQ Lebens­versicherung rück­abwickeln: Antworten auf Ihre …

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FAQ Lebens­versicherung rück­abwickeln: Antworten auf Ihre Fragen

Der Bundes­gerichts­hof hat kürzlich die Rück­abwick­lung von Kapital­lebens­versicherungen und Renten­versicherungen zugelassen. Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Doch viele Versicherer blocken Wider­sprüche der Verbraucher weiterhin ab. Die Verbraucherzentralen (VZ) warnen vor dubiosen Dienst­leistern, die jetzt ein gutes Geschäft wittern. Ein VZ-Online-Rechner hilft Kunden einzuschätzen, ob die Rück­abwick­lung sich für sie lohnt. Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie hier.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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