Versicherungsrecht | Bargeld unter der Matratze ist bei Diebstahl nur begrenzt versichert
Null-Zins-Politik, Diskussionen um Strafzinsen und Stresstests für Banken: Da kommt so mancher Bürger auf die Idee, sein Erspartes lieber in bar unter der Matratze aufzubewahren. Aber: Bei einem Einbruch ist Bargeld nur in sehr begrenztem Maße über die Hausratversicherung abgedeckt – auch wenn es vermeintlich gut versteckt ist.
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