Jeder Mieter steht in der Pflicht
(verpd) Es gibt zahlreiche Missgeschicke, die einem Mieter passieren können: vom unabsichtlich umgestoßenen Glas Wein, das zu Flecken im Parkett führt, bis hin zum versehentlich heruntergefallenen Zahnputzglas, das das Waschbecken beschädigt. Hat der Mieter eine Privat-Haftpflichtversicherung, werden unter anderem auch solche Schäden vom Versicherer übernommen. Wichtig ist jedoch, dass die vereinbarte Versicherungssumme für derartige Mietsachschäden hoch genug ist, denn anderenfalls muss der Mieter die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen.
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