R+V schlägt weiterhin mit kräftigen Mahngebühren zu

Mahngebühren in Höhe von 3,50 Euro sind in der Branche sicher üblich. Bei der R+V ist man schnell mit 7,50 Euro dabei. Unverhältnismäßige Mahngebühren, mit denen der Versicherer einen Spitzenplatz einnimmt.
Zahlreiche Gerichte haben sich schon mit Mahn- und Rücklastschriftgebühren auseinandergesetzt. Für die Höhe der Gebühren wurden dabei enge Grenzen gesetzt.
Die R+V lässt sich davon nicht beirren und kassiert weiterhin Mahngebühren in Höhe von 7,50 Euro. Handelt es sich außerdem um eine Rücklastschrift, dann kommen nochmals 5,00 Euro Rücklastschriftgebühren dazu. In Zeiten automatischer Prozesse ist es natürlich ein lukratives Geschäft, wenn die EDV schnell mal eine Mahnung für insgesamt 12,50 Euro "ausspuckt". Gebühren, die überzogen und unverhältnismäßig sind. Ein Beitragsrückstand bzw. eine Mahnung macht alle Beteiligten nicht glücklich, oder? Für den Versicherten sind damit lästige Zusatzgebühren verbunden, für den Versicherer automatisierte Zusatzeinnahmen.
Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren sind sicher berechtigt, dann doch aber bitte in einer angemessenen und in der Branche üblichen Höhe.
Max Schreiber