Rechtsschutz-Prämien steigen um bis zu 12,5 Prozent
Die Rechtsschutzversicherer dürfen zum 1. Oktober weitere Bestandsverträge um bis zu fünf bzw. 12,5 Prozent verteuern. Nach Empfehlung des Treuhänders dürfen die Beiträge für Verkehrs-, Fahrer- und Privat-Rechtsschutz, denen die Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) 81 zugrunde liegen, bis zu 12,5 Prozent angehoben werden. Konkret betrifft das Verträge nach den §§ 21, 22 und 23 ARB 81. [...]
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