„Panikmache in der Lebensversicherung nicht angebracht“
Jüngst informierte die BaFin über die Eigenkapitaldeckungen der Versicherer nach Solvency II. Warum diese Informationen aber zu öffentlicher Panikmache ausarten können und warum Übergangsregelungen für Lebensversicherer unproblematisch seien, kommentiert für procontra Policen-Direkt-Chefaktuar Henning Kühl.
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