Lebensversicherung droht Konkurrenz durch Flexi-Rente
Im Entwurf für ein neues Gesetz zur so genannten Flexi-Rente ist vorgesehen, dass Beitragszahler ihre Gesetzliche Rente bereits ab Alter 50 (bisher erst ab 55) durch zugezahlte Beiträge aufstocken können. Dadurch kann jeder Versicherte, der zuzahlt, seine eigene Rente mit 63 abschlagsfrei finanzieren. Der Rentenfaktor der „Gesetzlichen“ ist dabei wirtschaftlicher Lockstoff für nüchterne Rechner. ... weiterlesen
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