Check24: Vergleichsportal muss Nutzer besser informieren
Das Internet-Vergleichsportal Check24 muss bei Versicherungsvergleichen Kunden deutlicher über seine Maklertätigkeit informieren, entschied das Landgericht I in München. Außerdem muss das Portal den Kundenbedarf bei Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherungen genauer abfragen. Geklagt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute e.V. (BVK), gestützt auf das Gesetz wegen unlauteren Wettbewerbs (Az. 37 O 15268/15). Der Streit geht aber noch weiter: Beide Parteien haben Berufung eingelegt.
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