Check24: Vergleichs­portal muss Nutzer besser informieren

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Check24: Vergleichs­portal muss Nutzer besser informieren

Das Internet-Vergleichs­portal Check24 muss bei Versicherungs­vergleichen Kunden deutlicher über seine Maklertätig­keit informieren, entschied das Land­gericht I in München. Außerdem muss das Portal den Kundenbedarf bei Hausrat- und Privathaft­pflicht-Versicherungen genauer abfragen. Geklagt hatte der Bundes­verband der Versicherungs­kaufleute e.V. (BVK), gestützt auf das Gesetz wegen unlauteren Wett­bewerbs (Az. 37 O 15268/15). Der Streit geht aber noch weiter: Beide Parteien haben Berufung einge­legt.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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