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Unfall im Ausland: Italien ist das gefährlichste „Pflaster“

In Italien sind deutsche Autofahrer besonders unfallgefährdet. Das zeigen die Aufzeichnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In dem beliebten Urlaubsland gab es demnach im zweiten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg der Unfälle, in die ein in Deutschland zugelassenes Auto und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen verwickelt waren. Italien sei 2015 für deutsche Autofahrer erneut das „gefährlichste Pflaster“ in Europa gewesen, stellt der Geschäftsführer der GDV-Dienstleistungs-Gesellschaft (GDV DL), Dr. Jens Bartenwerfer, fest. GDV DL betreut den Zentralruf der Autoversicherer, der im vergangenen Jahr insgesamt 29 683 Anrufe wegen Unfällen im Ausland erhielt, 5,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Da in den Monaten Juni bis September, wenn „ganz Europa“ in Urlaub fährt, auch die meisten Unfälle registriert werden, raten die Versicherer den deutschen Autofahrern, sich für einen anstehenden Trip ins Ausland gut vorzubereiten. Rund 15 Millionen Deutsche waren 2015 mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs, wie die Forschungsgemeinschaft „Urlaub und Reisen“ ermittelte. Um für alle Fälle gerüstet zu sein und bei einem Unfall eine unkomplizierte Schadensabwicklung zu ermöglichen, raten die Versicherer ihren Kunden, vor dem Start in den Urlaub alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und mit einzupacken. Dazu zählen vor allem der Europäische Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte. Letztere ist zwar innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, kann aber hilfreich sein. Erforderlich ist sie bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Die Grüne Karte bekommen Fahrzeughalter bei ihrer Autoversicherung. Der standardisierte Europäische Unfallbericht erleichtert die Protokollierung eines Unfalls – im In- wie im Ausland. Auch er ist bei jeder Kfz-Versicherung erhältlich. Unbedingt notieren sollte man sich vor einer Autofahrt ins Ausland zudem die Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 250 260 0 bzw. aus dem Ausland +49 40 300 330 300) und die europaweit einheitliche Notrufnummer 112. Doch wie verhält man sich am besten, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt? Nach dem Absichern der Unfallstelle – mit Warnwesten! – sollte immer die Polizei verständigt werden, auch wenn sie für Bagatellschäden in einigen Ländern nicht mehr ausrückt. In manchen Fällen kann jedoch eine polizeiliche Unfallaufnahme oder ein Gutachten der dortigen Versicherung Voraussetzung für späteren Schadenersatz sein. Das gilt jedoch nicht für Bagatellschäden. Dann werden mit dem Unfallgegner die Daten ausgetauscht: Name und Anschrift des Fahrers, Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs, Name des im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalters und die gegnerische Versicherung sowie Versicherungsnummer. Grundsätzlich raten Experten, so viele Daten des Unfallgegners zu sammeln wie möglich. Je mehr, desto schneller klappt häufig hinterher die Schadensregulierung. Auch das Unfallprotokoll sollte so umfassend und detailliert wie möglich ausgefertigt werden. Reichlich Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln helfen zudem später, Schäden und Positionen der beteiligten Fahrzeuge sowie den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen. Auf gar keinen Fall sollten Unfallbeteiligte Papiere in fremder Sprache unterzeichnen, schon gar nicht, wenn sie nicht zweifelsfrei verständlich verfasst sind, warnen Rechtsberater. Gleiches gilt für Schuldanerkenntnisse. Eine große Sorge vieler deutscher Autofahrer bezieht sich darauf, dass bei einem Unfall der gegnerische Unfallverursacher nicht versichert ist. Was dann? Doch keine Angst, als Geschädigter bleibt man auch in solchen Fällen nicht auf den Kosten sitzen. Denn es gibt die Entschädigungsstelle für Verkehrsopfer der Autohaftpflichtversicherer. Sie dient zur Absicherung der Ansprüche von Geschädigten, wenn die Regulierung eines Schadens auf „normalem“ Weg nicht möglich ist. Zu diesem Zweck sind im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nationale Entschädigungsstellen eingerichtet worden. Die im Einzelfall entstandenen Kosten werden aus dem Garantiefonds des Landes bestritten, aus dem der nicht versicherte Unfallverursacher stammt. Doch Achtung: Art und Umfang des Schadenersatzes richten sich in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes. (ampnet/Sm) Bilder zum Artikel klein (29 kB) mittel (23 kB) groß (23 kB)

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