Türkei-Urlaub: Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Terroranschlägen nicht
Reiserücktrittsversicherung: Erneut erschütterte ein Terroranschlag die Türkei. Am Dienstagabend sprengten sich drei Selbstmordattentäter auf dem Flughafen Atatürk in die Luft und rissen 44 Menschen mit sich in den Tod. Wer nun eine gebuchte Türkeireise lieber stornieren oder umbuchen will, ist dabei auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Einzelne Terroranschläge werden in der Regel als allgemeines Lebensrisiko und nicht als höhere Gewalt gewertet. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ... weiterlesen
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